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Ist ihr Hausanschluss dicht?


-Grundsätzlich sollte sich jeder Hauseigentümer mit dieser Frage beschäftigen.

-Gemäß §61a Landeswassergesetz NRW (LWG) müssen private Hausanschlüsse vom öffentlichen Kanal bis zum Anschluss an das Haus bis zum 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtigkeit geprüft werden.

-Abwasser kann durch undichte Leitungen in Boden und Grundwasser sickern. Die dadurch angesammelten Schadstoffe stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. 

-Bodenmaterial und Pflanzenwurzeln können in das Rohr eindringen und zu Verstopfungen führen.
 

Prüfungsmethode


Grundsätzliches 
Der Ablauf einer Prüfung kann nur individuell für jedes Haus und jeden Anschluss getroffen werden.

Je nach Kommune ist der Bereich vom Hauptkanal, von der Grundstücksgrenze oder vom Übergabeschacht bis zum Haus vom Eigentümer zu prüfen.

Als zertifiziertes Unternehmen sichern wir Ihnen einen reibungslosen Ablauf und eine qualitativ  hochwertige Durchführung der Inspektionsarbeiten zu.
 

Optische Inspektion


Nach Beseitigung aller Verschmutzungen erfolgt die optische Inspektion mit einer TV-Videoanlage. 

Während die Kamera durch den Kanal fährt, wird der Zustand der Leitungen digital als Video erfasst. Ebenfalls werden Berichte über Lage und Schäden erstellt. 

Werden bei der TV-Inspektion keine Schäden festgestellt, kann je nach Vorgabe der Gemeinde, die Bescheinigung der optischen Dichtheit ausgestellt werden. Dies ist die Mindestanfordeung des § 61a LWG NRW.
Aus fachlicher Sicht empfehlen wir ebenfalls die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung.