Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Beweisgutachten


Ein Beweisgutachten ist immer dann notwendig, wenn Gefahr droht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, wie zum Zeitpunkt der Beweissicherung. 


Wird ein Bauwerk einsturzgefährdet beschädigt, ist es notwendig, dass ein Sachverständiger den Zustand begutachtet und damit "Beweise" für ein späteres Verfahren sichert. Auch kann es sinnvoll sein eine Beweissicherung der Umgebungsbebauung vor Beginn der Bauarbeiten durchzuführen, damit eventuelle Vorschäden dem Bauherrn später nicht angelastet werden können. 

Die Beweissicherung kann durch ein Gericht aber auch durch eine Privatperson beauftragt werden. 

    • Gerichtliches Beweissicherungsverfahren

 

      Der Sachverständige wird auf Antrag des Gerichts tätig, um den aktuellen Zustand eines Beweismittels festzuhalten (§§ 485-494 ZPO).
    • Private Beweissicherung

 

      Der Sachverständige wird aufgrund einer privaten Beauftragung tätig. Dies kann gerade dann sinnvoll sein, wenn keine Zeit ist, ein Gericht oder einen richterlichen Beschluss zu beantragen. 



      In einem Rechtsstreit wird die private Beweissicherung als Parteivortrag gewertet. Der Vorteil besteht hier jedoch darin, dass der Sachverständige die Funktion eines "Sachverständigen Zeugen" einnimmt und damit im Verfahren nicht abgelehnt werden kann.